KLARE VERHÄLTNISSE FÜR ALLE BETEILIGTEN
Voraussetzung für die professionelle Bewirtschaftung und Transaktion von Immobilien ist eine verlässliche Bewertung der Liegenschaft. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger schaffe ich klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
Ich bin auf die Schätzung und Bewertung von Liegenschaften, insbesondere im Raum Kitzbühel, spezialisiert. Ich verfüge über umfangreiches Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung als Jurist und Immobilientreuhänder.
Jedes Gutachten wird ausschließlich von mir persönlich erstellt und ausgearbeitet. Sie können also absolut sicher sein: Ihr Gutachten stammt vom Profi. Garantiert.
Gutachten sind erforderlich bei
Gutachten werden erstellt für
Gerichtsangelegenheiten
In Exekutionsverfahren, Streitverfahren etc.
Banken und Versicherungen
Für Kreditbelehnungen, bei Schadensereignissen, etc.
Verlassenschafts- und Eheangelegenheiten
Bei Scheidung (Aufteilung von Vermögen), Erbschafts- und Pflichtteilsberechnungen, etc.
Bewertung von Immobilienportfolios
Schätzung von umfangreichen, auch gemischten Immobilienbeständen
Nutzwertberechnung (Parifizierungen) von Eigentumswohnungen
Als Grundlage für Notare und Rechtsanwälte bei der Wohnungseigentumsbegründung
Gutachten werden erstellt für
Wohnimmobilien
Wohnhäuser und Villen, Eigentumswohnungen
und Grundstücke
Luxusimmobilien
mit Schwerpunkt auf den Großraum Kitzbühel – unser Spezialgebiet!
Gewerbeflächen
gewerblich und industriell genutzte Liegenschaften wie Betriebsobjekte, Einkaufs- und Fachmarktzentren oder Geschäftslokale.
Bauzins
Der angemessene Bauzins / der angemessene Baurechtszins bei Baurechtsliegenschaften
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BESONDERE EXPERTISE
REFERENZEN
2016-2020
Die Einschätzung von Immobilien erfordert Sachkenntnis, Markterfahrung und ein fundiertes Wissen über lokale Besonderheiten. Dr. Christian Neumayr steht für über 20 Jahre Expertise und Erfahung in der Bewertung von Immobilien im hochpreisigen und Luxus-Segment.
GERNE BERATE ich Sie über Möglichkeiten, Dauer,
Umfang und Kosten eines Gutachtens
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KOSTEN UND
GEBÜHREN
Die Kosten eines Gutachtens bemessen sich üblicherweise nach dem gerichtlichen Gebührenanspruchsgesetz. Für Spezialimmobilien (z.B. Einkaufszentren, historische Gebäude) und Sonderfälle können gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden.